Vielleicht sind Sie im Rahmen der Trennung das erste Mal gezwungen, sich anwaltlichen Beistand zu holen und wissen nur wenig über die Rechtswirkungen der Ehe. Im Rahmen meiner Beratung kläre ich Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind und dem Ehegatten bzw. Partner auf. Ich informiere Sie darüber, was bei Trennung und Scheidung zu beachten ist.
Wenn Sie zum Scheidungsrecht noch mehr lesen möchten, finden Sie auf www.scheidung.org viele weitergehende Informationen. Bitte beachten Sie aber, dass es regionale Besonderheiten zu beachten gibt. Beispielsweise haben die jeweiligen Oberlandesgerichte unterschiedliche Leitlinien zum Unterhaltsrecht und es gibt im Dreiländereck beim Versorgungsausgleich und Unterhalt Spezialregelungen bei Fällen, in denen eine Partei auf der anderen Seite der Grenze arbeitet oder sogar lebt. Außerdem gilt es bezogen auf den individuellen Fall zu klären, ob nicht Ausnahmeregelungen einschlägig sind.
Ein Rechsanwalt kann als Interessensvertreter grundsätzlich immer nur eine Partei vertreten, das bedeutet bei einer Scheidung entweder den Ehemann oder die Ehefrau.
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Sie brauchen für eine Konfliktsituation in der Familie die Unterstützung einer neutralen dritten Person? Rechtsanwältin Franziska Lorenz steht für Sie als Mediatorin zur Verfügung oder findet zusammen mit einem anderen Anwalt oder mit zusätzlichen Beratern eine faire Lösung für die beteiligten Personen.
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Als Verfahrensbeistand stellt Rechtsanwältin Franziska Lorenz das Interesse des minderjährigen Kindes fest und vertritt dieses im gerichtlichen Verfahren als „Anwalt des Kindes“.
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